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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
abstimmen, vergleichen (z.B. in der Buchhaltung, im Warenverkehr) von Eintragungen desselben Inhalts in zwei Listen, Büchern, Texten etc., um die Richtigkeit von Eintragungen und Übertragungen zu kontrollieren; z.B. Listen des Wareneingangs nach Fakturen und nach Frachtbriefen. Übereinstimmung wird durch Häkchen oder Punkte neben den Zahlen vermerkt.
Vgl. auch Abstimmung.
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