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Revision von kontrollierbare Kosten vom 14.02.2018 - 17:46

kontrollierbare Kosten

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    1. I.e.S.: Kosten, die direkt bei einer Aktivität oder Kostenstelle durch einen Verantwortlichen (oder eine Personengruppe gemeinsam) an einer bestimmten Stelle der Organisationshierarchie (innerhalb der betrachteten Periode und beim betrachteten Bezugsobjekt) maßgeblich beeinflusst werden können. Ggf. muss zwischen Kontrollierbarkeit der Art, der Maßnahme, der Mengen- oder Preiskomponente, Terminen, Teilfunktionen etc. unterschieden werden.

    Vgl. auch verantwortungsorientiertes Rechnungswesen.

    2. I.w.S.: Es werden auch Natureinflüsse oder (durch den Staat, Geschäftspartner, Konkurrenten) fremdgesteuerte Einflussfaktoren einbezogen, soweit deren Einfluss quantifizierbar oder für die Interpretation relevant ist.

    Vgl. auch Kontrollierbarkeit.

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