kontrollierbare Kosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.e.S.: Kosten, die direkt bei einer Aktivität oder Kostenstelle durch einen Verantwortlichen (oder eine Personengruppe gemeinsam) an einer bestimmten Stelle der Organisationshierarchie (innerhalb der betrachteten Periode und beim betrachteten Bezugsobjekt) maßgeblich beeinflusst werden können. Ggf. muss zwischen Kontrollierbarkeit der Art, der Maßnahme, der Mengen- oder Preiskomponente, Terminen, Teilfunktionen etc. unterschieden werden.
Vgl. auch verantwortungsorientiertes Rechnungswesen.
2. I.w.S.: Es werden auch Natureinflüsse oder (durch den Staat, Geschäftspartner, Konkurrenten) fremdgesteuerte Einflussfaktoren einbezogen, soweit deren Einfluss quantifizierbar oder für die Interpretation relevant ist.
Vgl. auch Kontrollierbarkeit.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung
Anschaffungskosten
Balanced Scorecard
Break-Even-Analyse
Controlling
Economies of Scale
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Handlungskosten
Kennzahlen
Kosten
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Opportunitätskosten
Rechnungswesen
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Steuern
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