kontrollierbare Kosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.e.S.: Kosten, die direkt bei einer Aktivität oder Kostenstelle durch einen Verantwortlichen (oder eine Personengruppe gemeinsam) an einer bestimmten Stelle der Organisationshierarchie (innerhalb der betrachteten Periode und beim betrachteten Bezugsobjekt) maßgeblich beeinflusst werden können. Ggf. muss zwischen Kontrollierbarkeit der Art, der Maßnahme, der Mengen- oder Preiskomponente, Terminen, Teilfunktionen etc. unterschieden werden.
Vgl. auch verantwortungsorientiertes Rechnungswesen.
2. I.w.S.: Es werden auch Natureinflüsse oder (durch den Staat, Geschäftspartner, Konkurrenten) fremdgesteuerte Einflussfaktoren einbezogen, soweit deren Einfluss quantifizierbar oder für die Interpretation relevant ist.
Vgl. auch Kontrollierbarkeit.
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Interne Verweise
Abgrenzung Anschaffungskosten Balanced Scorecard Break-Even-Analyse Controlling Economies of Scale Gesamtkostenverfahren Handlungskosten Kennzahlen Kosten Lizenzgebühren Opportunitätskosten Rechnungswesen Risiko Selbstkosten Steuern außerordentliche Aufwendungen innerbetriebliche Leistungsverrechnung kalkulatorische Zinsen neutrale Aufwendungen
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