Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von kontrollierbare Kosten vom 05.06.2009 - 13:06

kontrollierbare Kosten

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. I.e.S.: Kosten, die direkt bei einer Aktivität oder Kostenstelle durch einen Verantwortlichen (oder eine Personengruppe gemeinsam) an einer bestimmten Stelle der Organisationshierarchie (innerhalb der betrachteten Periode und beim betrachteten Bezugsobjekt) maßgeblich beeinflusst werden können. Gegebenenfalls muss zwischen Kontrollierbarkeit der Art, der Maßnahme, der Mengen- oder Preiskomponente, Terminen, Teilfunktionen etc. unterschieden werden.

    Vgl. auch verantwortungsorientiertes Rechnungswesen.

    2. I.w.S.: Es werden auch Natureinflüsse oder (durch den Staat, Geschäftspartner, Konkurrenten) fremdgesteuerte Einflussfaktoren einbezogen, soweit deren Einfluss quantifizierbar oder für die Interpretation relevant ist.

    Vgl. auch Kontrollierbarkeit.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com