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Kreditwürdigkeitsprüfung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
- Allgemein
- Kreditwürdigkeitsprüfung im Firmenkundengeschäft
- Kreditwürdigkeitsprüfung im Privatkundengeschäft
Kreditwürdigkeitsanalyse; Bonitätsprüfung.
Allgemein
Analyse der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines potenziellen Kreditnehmers zur Abschätzung des mit einer Kreditvergabe verbundenen Risikos. Das Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung dient als Entscheidungsgrundlage für die Gewährung beauftragter bzw. die Belassung eingeräumter Kredite.
Kreditwürdigkeitsprüfung im Firmenkundengeschäft
1. Begriff: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Firmenkunden seitens der Bank mit dem Ziel der Risikoeinschätzung des Kreditengagements.
Grundidee: Die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers soll gewährleisten, dass gewährte oder neu zu gewährende Kredite störungsfrei bis zum Ablauf der Kreditbefristung entsprechend den Vereinbarungen zurückgezahlt werden können.
2. Grundlagen: Beurteilung des Managements, Gliederung und Analyse von mind. drei aufeinander folgenden Jahresabschlüssen und aktuellen Zwischenzahlen, zukunftsorientierte Untersuchung der Branchensituation, Prüfung der vorgelegten kurz- und mittelfristigen Unternehmenspläne auf Plausibilität, Bewertung der privaten Vermögenssituation (bes. bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften oder bei vorliegenden Gesellschafterbürgschaften).
3. Verfahren: a) Die Beurteilung des Managements kann nicht schematisch oder statistisch erfolgen. Auf dem Prüfstand stehen Alter, Belastbarkeit, Gesundheit, fachliche Kompetenz sowie persönliche Integrität der Inhaber oder Geschäftsführer des Kundenunternehmens und die bisher im Verlauf der Geschäftsverbindung gemachten Erfahrungen. Wichtig sind auch Betriebsklima im Unternehmen (häufige Fluktuation, sogar von Führungskräften), reibungslose organisatorische Abläufe, bes. auch im Rechnungswesen und Controlling. Eventuelle Nachfolgeprobleme müssen v.a. bei auf die Unternehmerpersönlichkeit abgestellten Unternehmen frühzeitig geregelt sein.
b) Die vorgelegten Jahresabschlüsse, Zwischenzahlen und Pläne werden hinsichtlich positiver oder negativer Veränderungen untersucht, um ein möglichst wahrscheinliches Abbild der voraussichtlichen Entwicklung des Kreditkunden in den nächsten Jahren zu projizieren.
Hauptkriterien: Rentabilität, Kapitalverhältnisse, Liquidität. Dabei muss die Entwicklung des Unternehmens mit der Entwicklung der Branche abgeglichen werden. Weiterhin ist von Wichtigkeit: Welche anderen Kreditinstitute stehen mit Krediten blanko oder gegen (welche?) Sicherheiten zur Verfügung?
c) In Vermögensaufstellungen aufgeführte Werte sind bei Immobilien anhand von Wertgutachten und Eigenbesichtigung, bei Guthaben und Wertpapieren anhand von Kontoauszügen oder Depotauszügen zu verifizieren. Durch Grundbucheinsicht ist zu prüfen, ob die eingesetzten Verpflichtungen korrekt angegeben sein können.
Kreditwürdigkeitsprüfung im Privatkundengeschäft
1. Begriff: Prüfung der Vermögens- und nachhaltigen Einkommensverhältnisse des Privatkunden seitens der Bank mit dem Ziel der Risikoeinschätzung des Kreditengagements. Die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers soll sicherstellen, dass gewährte oder neu zu gewährende Kredite störungsfrei bis zum Ablauf der Kreditbefristung entsprechend den Vereinbarungen zurückgezahlt werden können.
2. Grundlagen: Prüfung aktueller Einkommens- und Vermögensunterlagen, der persönlichen Zuverlässigkeit, des Arbeitsplatzrisikos, der Verwendung des beantragten/ der bestehenden Kredite. Wichtig sind auch die bisher mit dem Kunden gemachten Erfahrungen.
3. Verfahren: Die Kreditinstitute haben Formulare „Selbstauskunft” entwickelt, in denen alle relevanten persönlichen und Einkommens- und Vermögensdaten abgefragt werden. Einkommen sind durch Gehaltsabrechnungen oder andere Bescheinigungen, Vermögen durch Grundbuchauszüge, Konto- und Depotauszüge nachzuweisen. Dem nachhaltigen (durchschnittlichen) Nettomonatseinkommen werden die laufenden Ausgaben (Mieten, Hypothekenzahlungen, Unterhalt, Versicherungen, Kfz-Kosten, sonstige laufenden Kosten) sowie die für den beantragten Kredit zu zahlende Rate gegenübergestellt. Danach muss zumindest der pfändungsfreie Betrag des Familieneinkommens (das Existenzminimum) zum Lebensunterhalt verbleiben. Die persönlichen und Einkommensdaten werden zusätzlich im Rahmen eines Kreditscoring-Systems statistisch erfasst und ausgewertet. Die erreichte Scoringzahl stellt im Kreditgenehmigungsverfahren eine zusätzliche Entscheidungshilfe dar. Über das bisherige Zahlungsverhalten werden routinemäßig Auskünfte eingeholt (SCHUFA-Auskunft).
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