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laboristische Unternehmensverfassung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    interessenmonistische Variante zur Unternehmensverfassung mit dem Ziel, die Entfremdung des Menschen in der Arbeit aufzuheben. Bekanntes Modell: Arbeiterselbstverwaltung.

    1. Prinzipien: Alle Entscheidungsrechte leiten sich aus der Mitarbeit im Unternehmen ab; alleinige Kontrolle der Arbeitnehmer über die Produktionsmittel und die Verteilung der Wertschöpfung.

    2. Organisation: Organe der Arbeiterselbstverwaltung (Legislative) und die des Managements (Exekutive). Das Arbeitskollektiv als Träger der gesamten Selbstverwaltungsrechte wählt den Arbeiterrat. Dieser legt Planungsrichtlinien und Geschäftspolitik fest, bestellt, kontrolliert und beruft Mitglieder des Exekutivvorgangs und des geschäftsführenden Organs (Direktoren) ab. Die Entscheidungen des Arbeiterrats sind vom Exekutivorgan und den Direktoren umzusetzen.

    Gegensatz: kapitalistische Unternehmensverfassung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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