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Lieferungsbedingungen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Lieferbedingungen. 1. Allgemein: im Handelsverkehr übliche, bei Kaufverträgen und Werkverträgen getroffene Vereinbarungen, die die näheren Einzelheiten der Vertragsabwicklung festlegen, z.B. Abmachungen über Verpackung, Aufmachung, Liefertermin, Erfüllungsort etc.
Lieferungsbedingungen sind keine Bedingungen im Rechtssinne, sondern Bestandteile des betreffenden Vertrages.
2. Im Außenhandel: v.a. Abreden darüber, wann und wo die zu liefernde Exportware dem Käufer oder seinem Auftraggeber übergeben wird (von Bedeutung für den Übergang des Lieferrisikos).
Vgl. auch Incoterms.
3. Rechtlich: Die Lieferungsbedingungen können im Einzelfall vereinbart werden, sich aus Gesetz oder nach Handelsbrauch ergeben oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sein.
4. Neben Lieferungsbedingungen sind Zahlungsbedingungen, vielfach mit diesen verbunden als sog. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, üblich.
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