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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Firmenzeichen. 1. Begriff: visueller Bestandteil der Markierung (Marke) von Produkten. Ein konkretes Logo kann ähnlich einem mnemotechnischen Reiz den Markennamen und sonstige mit der Marke assoziierten Inhalte ins Bewusstsein des Konsumenten bringen, da das Logo leichter verfügbar ist.

    2. Arten:
    (1) Bildlogos: Diese können in abstrakte (Zeichenkombinationen, die keinen Bedeutungsinhalt aufweisen) und konkrete (Zeichenelemente, die reale Objekte abbilden) Logos unterteilt werden;
    (2) Schriftlogos.

    3. Wirkungen: Konkrete Bildlogos sind den Schriftlogos aufgrund der besseren Verarbeitungs- und Gedächtniswirkung überlegen.

    4. Gestaltungsanforderungen: Logos sind so zu gestalten, dass sie aktivieren (Aktivierung), Gefallen erzielen, positionierungsrelevante Assoziationen vermitteln, leicht wahrnehmbar (Wahrnehmung) und erinnerbar (Erinnerung) sind.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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