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Marktanteil

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Marktforschung:

    Begriff der Marktforschung zur Kennzeichnung der Bedeutung des Unternehmens am Markt und somit dessen Konkurrenzstärke. Der Marktanteil kann sowohl für den Beschaffungsmarkt als auch für den Absatzmarkt bestimmt werden. I.d.R. dominiert die Bedeutung des Absatzmarktanteils.

    Berechnung:

    Er kann sowohl mengen- als auch wertmäßig definiert werden und sich auf den Gesamt- oder auch auf einen Teilmarkt beziehen. Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Marktanteils liegen in der Bestimmung des räumlich, sachlich und zeitlich  relevanten Marktes sowie in der Beschaffung der Zahlen über den Gesamtabsatz (Marktvolumen). Anhaltspunkte geben Absatzstatistiken von Verbänden, Daten statistischer Ämter oder der Einkauf spezieller Daten bei Marktforschungsinstituten (z.B. Handelspanels der Firma Nielsen und der GfK, die eine Berechnung der Marktanteile einzelner Artikel sowohl für den Gesamt- als auch für einen Teilmarkt zulassen). Aus den Daten der Haushaltspanels lassen sich ebenfalls Zahlen für den Gesamtmarkt ableiten.

    Ungleich schwieriger kann die Feststellung des Marktanteils in industriellen Märkten sein.

    Vgl. auch Marktbeherrschung, Marktmacht.

    II. Wettbewerbstheorie:

    Prozentualer Anteil eines Unternehmens am Gesamtumsatz aller Anbieter (oder Nachfrager) auf einem relevanten Markt. anders: Verhältnis zwischen der Höhe des eigenen Umsatzes und dem Umsatz des (der) stärksten Konkurrenten.

    Vgl. auch Europäisches Kartellrecht, Deutsches Kartellrecht, Wettbewerbspolitik, Wettbewerbstheorie.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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