Zitierfähige Version
- Revision von marktbeherrschendes Unternehmen vom 20.05.2008 - 09:55
- Revision von marktbeherrschendes Unternehmen vom 16.07.2009 - 15:22
- Revision von marktbeherrschendes Unternehmen vom 19.04.2010 - 16:32
- Revision von marktbeherrschendes Unternehmen vom 09.01.2013 - 14:28
- Revision von marktbeherrschendes Unternehmen vom 06.02.2013 - 11:40
- Revision von marktbeherrschendes Unternehmen vom 29.11.2017 - 15:05
- Revision von marktbeherrschendes Unternehmen vom 19.02.2018 - 17:02
marktbeherrschendes Unternehmen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Einzelmarktbeherrschung: Unternehmen, das die Marktbeherrschungsvermutung des § 19 III Satz 1 GWB erfüllt (Marktanteil von mindestens einem Drittel) und darüber hinaus a) ohne Wettbewerber ist oder keinem wesentlichem Wettbewerb ausgesetzt ist oder b) eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat.
2. Kollektive Marktbeherrschung: Liegt gemäß § 19 III Satz 2 GWB vor, wenn a) drei oder weniger Unternehmen über einen Marktanteil von 50 Prozent verfügen oder b) fünf oder weniger Unternehmen einen Marktanteil von zwei Dritteln erreichen, es sei denn, diese Unternehmen weisen jeweils nach, dass zwischen ihnen wesentlicher Wettbewerb herrscht (funktionierender Binnenwettbewerb) und/oder dass sie im Verhältnis zu den übrigen Wettbewerbern keine überragende Marktstellung haben (funktionierender Außenwettbewerb).
Vgl. Marktbeherrschung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon