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Revision von mechanische Rechte vom 08.06.2009 - 11:48

mechanische Rechte

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    Begriff zur Bezeichnung des regelmäßig an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vergebenen Vervielfältigungsrechts und Verbreitungsrechts von Werken der Musik auf Schallplatten und sonstigen Tonträgern.

    Vgl. auch Zwangslizenz.

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