GEMA
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte e.V. Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung deutscher und ausländischer Urheberrechte auf dem Gebiet der Musik in der Bundesrepublik Deutschland; Sitz in Berlin und München. Die Rechtsprechung gewährt bei der Verletzung unkörperlicher Verwertungsrechte als Schadensersatz die doppelte Gebühr nach den GEMA-Tarifen.
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