mechanische Rechte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff zur Bezeichnung des regelmäßig an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vergebenen Vervielfältigungsrechts und Verbreitungsrechts von Werken der Musik auf Schallplatten und sonstigen Tonträgern.
Vgl. auch Zwangslizenz.
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