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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fehlanpassung des Wechselkurses, die dadurch zustande kommt, dass der reale Wechselkurs durch die Veränderung des nominellen Wechselkurses von seinem Gleichgewichtswert abweicht.

    Der Gleichgewichtswert des realen Wechselkurses ist allerdings nicht einfach zu ermitteln. Bei empirischen Betrachtungen wird als Vergleichsmaßstab meist die Kaufkraftparität verwendet. Der gleichgewichtige reale Wechselkurs verändert sich im Laufe der Zeit, und zwar einerseits aufgrund von realwirtschaftlichen Veränderungen im Bereich der Produktion und der Nachfrage, andererseits aber auch aufgrund von Bestandsanpassungsprozessen zur Erreichung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts.

    Vgl. auch Wechselkurstheorie, Zahlungsbilanzausgleich.

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