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Mitverschulden

Definition: Was ist "Mitverschulden"?

Allgemein: In einem Schuldverhältnis von einer Partei zu tragende Verpflichtung, die sich hauptsächlich gegen sie selbst richtet. Mittelbar wirkt sie allerdings auch gegenüber und zu Gunsten des anderen, der am Schuldverhältnis beteiligt ist (z.B. der Vertragspartner oder bei einem gesetzlichen Schuldverhältnis der unerlaubten Handlung z.B. der Schädiger). Die Partei ist gehalten, in ihren und für ihre eigenen Angelegenheiten Acht zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass diese Verpflichtung eingehalten wird. Das wird auch Obliegenheiten genannt. Wird die Obliegenheit nicht eingehalten ("Verschulden gegen sich selbst") muss sich das der Betroffene zu- und anrechnen lassen. Typischer Fall einer Obliegenheit ist die nicht ordnungsgemäße Meldung eines Schadens durch den Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung; die kann dann unter Umständen die Regulierung ablehnen.

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    mitwirkendes Verschulden des Geschädigten bei der Entstehung eines Schadens, entweder bei der eigentlichen Verursachung oder nach Verursachung bzgl. seiner Folgen. Beispiel: Der höchst unachtsame Kunde rutscht in der Gemüseabteilung auf dem auf dem Boden liegenden Salatblatt aus und bricht sich die Knochen. Durch Mitverschulden wird die Pflicht des anderen, des Schädigers, zum Schadensersatz nicht ausgeschlossen; vielmehr hängt dessen Ersatzpflicht und ihr Umfang von dem Grad der Verursachung und des Verschuldens des Schadens durch den einen oder den anderen Teil (§ 254 BGB) ab.

    Entsprechende Grundsätze gelten auch für die Kraftfahrzeughaftung (§§ 9, 17 StVG) und die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz (§ 4).

    Folge ist oft eine Teilung des Schadens nach Bruchteilen; wenn das Verschulden des einen Teils erheblich überwiegt, kann dieser allein zum Schadensersatz verpflichtet sein.

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