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Nebentätigkeit

Definition: Was ist "Nebentätigkeit"?
Berufstätigkeit, die von Erwerbspersonen neben ihrem Hauptberuf ausgeübt wird.

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    Berufstätigkeit, die von Erwerbspersonen neben ihrem Hauptberuf ausgeübt wird.

    I. Arbeitsrecht:

    Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) schützt auch die Freiheit, mehrere Arbeitsplätze (mehrere Arbeitsverhältnisse) gleichzeitig zu haben.

    Beschränkungen: a) Nebentätigkeit darf nicht so weit gehen, dass Pflichten aus dem ersten Arbeitsverhältnis verletzt werden; b) Gesamtarbeitszeit bei mehreren Arbeitgebern darf die Höchstgrenze des Arbeitszeitgesetzes nicht übersteigen; c) während des Urlaubs ist eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit nicht zulässig (§ 8 BUrlG); d) gleichzeitige Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen im Geschäftsbereich des Arbeitgebers setzt dessen Zustimmung voraus (§ 60 I HGB; Wettbewerbsverbot). Besondere Regelungen gelten für die Nebentätigkeit der Beamten nach dem Beamtengesetz.

    II. Steuerrechtliche Behandlung:

    Nebeneinkünfte.

    III. Sozialversicherung:

    Geringfügige Beschäftigung.

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