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Revision von Nutzentheorie vom 19.02.2018 - 15:18

Nutzentheorie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Teilbereich der mikroökonomischen Haushaltstheorie.

    2. Unterscheidung: a) Die ältere kardinale Nutzentheorie ordnet jeder Gütermenge eine Nutzengröße (Nutzen) zu, sodass Nutzeneinheiten analog den Gütereinheiten auf einer extensiven Skala kardinal quantifiziert werden können. Aufgrund der damit bestimmbaren Nutzendifferenzen wird auch der Grenznutzen messbar. Formuliert wird die kardinale Nutzentheorie in den Gossenschen Gesetzen.

    b) Die ordinale Nutzentheorie fasst den Nutzen dagegen als eine intensive Größe auf, die nur darüber Auskunft geben kann, ob ein bestimmter Zustand einem anderen vorgezogen wird. Solche Zustände reflektieren konsumierbare Güterkombinationen, die die Grundlage der Analyse ordinaler Bewertungsprozesse bilden. Dabei wird i.d.R., wie auch in der kardinalen Nutzentheorie, davon ausgegangen, dass sich die Nutzenvorstellungen der Haushalte unabhängig von einander bilden. In Ausnahmefällen werden jedoch externe Effekte im Konsumbereich berücksichtigt (vgl. auch Nachfrageinterdependenz). Durch die Zuordnung von Nutzenindices können die Güterkombinationen in Form einer Nutzenindexfunktion in eine Ordnungsfolge gebracht werden, die Widerspruchsfreiheit und Transitivität der Präferenzen (Transitivität (der Präferenzordung)) voraussetzt. Güterkombinationen mit gleichem Nutzenindex gelten im Urteil des Haushalts als gleichwertig und werden durch Indifferenzkurven dargestellt.

    Vgl. auch Wohlfahrtsökonomik.

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