Zitierfähige Version
Ordnungsprinzip
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
im Arbeitsrecht geltendes Prinzip für das Verhältnis einander ablösender kollektiver Ordnungen. Der spätere Tarifvertrag geht dem früheren, die spätere Betriebsvereinbarung der früheren vor, auch wenn die neue Vereinbarung zu schlechteren Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer führt. Insoweit gilt das Günstigkeitsprinzip nicht. Es ist aber stets durch Auslegung zu ermitteln, ob die Tarif- bzw. Betriebspartner den sozialen Besitzstand schmälern wollten.
Das Ordnungsprinzip gilt grundsätzlich nicht für vertragliche Einheitsregelungen ablösende Betriebsvereinbarungen, es sei denn, der Arbeitsvertrag ist betriebsvereinbarungsoffen gestaltet (= enthält Klausel, wonach die Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarungen verschlechtert werden können).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon