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Personal-Service-Agentur

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: neue Form der Arbeitnehmerüberlassung; eingeführt im Rahmen der Hartz-Gesetze als Instrument zum Abbau der Arbeitslosigkeit und inzwischen wieder abgeschafft.

    2. Organisation: Die Personal-Service-Agenturen sind eigenständige Einheiten der Jobcenter, die gemeinsam staatlich-privat (Public Private Partnership) oder rein privat organisiert werden.

    3. Ziel ist es, die sog. unechte Arbeitnehmerüberlassung, bei welcher der Einsatzbetrieb die Arbeitnehmer für eine längere Zeit an denselben Arbeitgeber ausleiht, zu Zwecken der Arbeitsvermittlung einzusetzen. Im Unterschied zur Arbeitnehmerüberlassung strebt die Personal-Service-Agentur an, dass der Arbeitnehmer dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt und zwar nicht bei ihr, sondern im Entleiherbetrieb integriert wird. Neben der Erzielung dieses sog. Klebeeffekts sollen die Personal-Service-Agenturen individuelle Vermittlungshemmnisse überwinden. Gleichzeitig bietet sich für Unternehmen die Möglichkeit, Personalengpässe und Auftragsspitzen zu überbrücken und ohne arbeitsvertragliche Konsequenzen einen Arbeitnehmer zu testen (Try and Hire). V.a. kann damit das Einstellungshemmnis Kündigungsschutz neutralisiert bzw. umgangen werden. Die Entlohnung der Zeitarbeitnehmer hingegen wird kollektivvertraglich geregelt und entspricht derjenigen der Festangestellten. Damit wird Zeitarbeit wieder verteuert. Ein Einstiegslohn unterhalb der üblichen Lohnhöhe ist lediglich für Langzeitarbeitslose und andere schwer Vermittelbare und nur für eine begrenzte Einarbeitungszeit vorgesehen.

    Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.

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