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Personal-Service-Agentur

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: vermittlungsorientierte Form der Arbeitnehmerüberlassung, die im Rahmen der Hartz-Gesetze als neues Instrument zum Abbau von Arbeitslosigkeit eingeführt , Ende 2008 nach verschiedenen zwischenzeitlichen Änderungen wieder abgeschafft wurde. Diese spezielle Form der Arbeitsförderung ging am 1.1.2009 allgemein in den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) auf.

    2. Organisation: Die Personal-Service-Agenturen (PSA) waren staatlich finanzierte, eigenständige Einheiten der Agenturen für Arbeit (Agentur für Arbeit), die staatlich-privat (Public Private Partnership) oder rein privat organisiert wurden. Die Vergütung der Überlassungsfirmen, die in Kokurrenz zu kommerziellen Zeitarbeitsfirmen traten, erfolgte durch Fallpauschalen und Prämien; die Arbeitnehmer befanden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.

    3. Ziel war, die sog. unechte Arbeitnehmerüberlassung, bei welcher die Arbeitnehmer für eine längere Zeit an denselben Arbeitgeber ausgeliehen werden, zu Zwecken der Arbeitsvermittlung einzusetzen. Im Unterschied zur konventionellen Arbeitnehmerüberlassung strebte die PSA an, dass der Arbeitnehmer dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt, aber nicht bei ihr, sondern im Entleihbetrieb integriert werden sollte. Neben der Erzielung dieses "Klebeeffekts" sollte die PSA individuelle Vermittlungshemmnisse überwinden; verleihfreie Zeiten sollten durch Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen überbrückt werden. Für Unternehmen sollte sich die Möglichkeit bieten, Personalengpässe und Auftragsspitzen zu überbrücken und ohne arbeitsvertragliche Konsequenzen einen Arbeitnehmer längere Zeit zu testen (Try and Hire). V.a. konnte damit der Kündigungsschutz neutralisiert bzw. umgangen werden. Die Entlohnung der Zeitarbeitnehmer wurde durch Tarifverträge für Arbeitnehmerüberlassung geregelt und sollte derjenigen von Festangestellten entsprechen. Ein Einstiegslohn unterhalb der üblichen Lohnhöhe war lediglich für Langzeitarbeitslose und andere schwer Vermittelbare und nur für eine begrenzte Einarbeitungszeit vorgesehen.

    4. Wirkungen. Die Verbreitung der PSA nahm im Zeitverlauf stark ab; die Nutzungsintensität blieb gering und hinter den hoch gesteckten Erwartungen zurück. Die Vermittlungsaussichten von PSA-Beschäftigten waren nicht günstiger als die vergleichbarer Gruppen von Arbeitslosen; der erhoffte "Klebeeffekt" im Sinne eines Übergangs in reguläre Beschäftigungsverhältnisse trat nur selten ein.

    Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.

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