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Revision von Personalkontrolle vom 26.02.2010 - 08:37
Personalkontrolle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teilgebiet der Personalverwaltung. Die Personalkontrolle umfasst:
(1) Überwachung der Einhaltung vereinbarter Arbeitszeiten: (a) durch Führen eines Ein- und Ausgangsbuches; (b) durch Abgabe nummerierter Kontrollmarken beim Pförtner; (c) mittels Stempeluhr (Kontrolluhr).
(2) Kontrolle von Behältnissen (Taschen, Rucksäcken, Paketen, Koffer etc.) beim Betreten oder Verlassen des Betriebes (Leibesvisitation, Werkschutz).
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