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Personalkontrolle

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teilgebiet der Personalverwaltung. Die Personalkontrolle dient meist der Identitätsfeststellung einer Person durch berechtigte Personen oder mittels technischer/digitaler Lösungen, wie etwa Vereinzelungsanlagen, Fingerabdruck- und Irisscanner. Als personalwirtschaftliche Maßnahme umfasst sie:
    (1) die Überwachung der Einhaltung vereinbarter Arbeitszeiten: (a) das Führen eines Ein- und Ausgangsbuches; (b) Stempeluhr, Kontrolluhr (c) die Abgabe nummerierter Kontrollkarten beim Pförtner; (d) RFID-basierte Systeme, u.a. mittels Zutrittskarten; (e) mobile Endgeräte mit spezifischen APP-Lösungen.
    (2) Kontrolle von Behältnissen, z.B. Taschen, Rucksäcke, Pakete, Koffer etc., beim Betreten oder Verlassen des Betriebsgeländes (Leibesvisitation, Werkschutz).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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