Privatreise
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: alle Reisen, die nicht auf beruflichen Gründen unternommen werden und dann auch nicht steuerlich abgesetzt werden können.
2. Abgrenzung: in diesem Sinne ist eine Privatreise Teil des privaten Konsums (= Freizeitreise), im Gegensatz zu einer Reise als Investition (= Geschäftsreise).
3. Anlässe: Bei den Anlässen einer Privatreise werden eine Vielzahl von Kategorien unterschieden: von „Urlaub“ bis zum „Besuch von Freunden und Verwandten“, „Studium“, „Ausflüge“, „ Kuraufenthalte und medizinische Behandlungen“ usw.
Bücher
München, 2009, S. 61 ff