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Privatreise

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: alle Reisen, die nicht auf beruflichen Gründen unternommen werden und dann auch nicht steuerlich abgesetzt werden können.

    2. Abgrenzung: in diesem Sinne ist eine Privatreise Teil des privaten Konsums (= Freizeitreise), im Gegensatz zu einer Reise als Investition (= Geschäftsreise).

    3. Anlässe: Bei den Anlässen einer Privatreise werden eine Vielzahl von Kategorien unterschieden: von „Urlaub“ bis zum „Besuch von Freunden und Verwandten“, „Studium“, „Ausflüge“, „ Kuraufenthalte und medizinische Behandlungen“ usw.

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    Mindmap "Privatreise"

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