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Prozessgliederungsprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Organisation: Sonderform des Verrichtungsprinzips, bei der die Tätigkeitsarten nach ihrer Stellung im Betriebsprozess unterschieden werden, d. h. dem betrieblichen Leistungsprozess folgen.

    2. Für die Organisation des Rechnungswesens, v. a. des Kontenrahmens: Zuordnung der einzelnen Konten in die Kontenklassen entsprechend dem Durchgang des Herstellungs- bzw. Leistungsprozesses. In Klasse drei bis sieben folgt das Ordnungssystem des GKR dem Fortgang der betrieblichen Leistungserstellung. In Klasse acht erscheinen die Erlöse und in Klasse neun die Abschlusskonten.

    3. Vergleichbar im Handel: Funktionsprinzip.

    Anders: Abschlussgliederungsprinzip.

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