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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wiedereinfuhr von Waren, die zuvor in ein fremdes Wirtschaftsgebiet ausgeführten wurden. R. werden z.T. zur Umgehung von Preisbindungs- oder Preisempfehlungssystemen (Preisbindung der zweiten Hand, Preisempfehlung) vorgenommen. Problematisch für Hersteller sind R., wenn damit eine regionale Preisdifferenzierung unterwandert wird.

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