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Regulierung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
staatliche Regulierung.
Allgemein
Regulierung bezeichnet Verhaltensbeeinflussung von Unternehmen und Konsumenten durch gesetzgeberische, meist marktspezifische Maßnahmen mit dem Ziel der Korrektur bzw. Vermeidung von vermutetem Marktversagen, z.B. zur Verhinderung monopolistischen Machtmissbrauchs und ruinöser Konkurrenz. Regulierung bezieht sich im Wesentlichen auf Marktzugang, Preise, Qualität und Konditionen sowie auf den Kontrahierungszwang.
Typische Regulierungsmaßnahmen sind Produktionsauflagen, Qualitätsstandards bei Produkten und Dienstleistungen, Ausnahmen vom Wettbewerbsgesetz, Berufsordnungen sowie Vorschriften der Preis- und Tarifgestaltung.
In der Bundesrepublik Deutschland ist neben weiteren staatlichen Einrichtungen insbesondere die Bundesnetzagentur in den Bereichen Elektrizität, Gas, Post, Eisenbahn und Telekommunikation regulierend tätig.
Gegensatz: Deregulierung.
Strukturpolitik
1. Begriff: Einschränkungen der Gewerbefreiheit (Vertragsfreiheit), die für bestimmte Märkte oder für Gruppen von Unternehmen gelten. Regulierung ist insofern von allg. ordnungsrechtlichen Rahmensetzungen (z.B. Gewerbeordnung) abzugrenzen. Aus wettbewerbspolitischer Sicht handelt es sich um Ausnahmebereiche des Wettbewerbsrechts, da für die regulierten Sektoren oder Märkte Sonderordnungen geschaffen werden.
2. Begründungen: Die Einrichtung von Sonderordnungen wird entweder damit begründet, dass auf einem bestimmten Markt oder in einem Wirtschaftsbereich Wettbewerb nicht funktionieren kann, weil Bedingungen eines natürlichen Monopols vorliegen, oder dass ein unbeschränkter Wettbewerb zu volkswirtschaftlich oder gesellschaftspolitisch unerwünschten Konsequenzen führen könnte. Im ersten Fall (z.B. leitungsgebundene Energieversorgung) dient die Regulierung dem Schutz vor missbräuchlicher Ausnutzung der monopolistischen Anbieterposition. Im zweiten Fall kann es z.B. darum gehen, ruinöse Konkurrenz zwischen Anbietern auf einem Markt mit beschränkter Nachfrage zu verhindern oder den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten, wenn die Nachfrageseite gegenüber der Angebotsseite (praktisch) nicht behebbare Informationsdefizite aufweist.
3. Formen: a) Regulierung des Marktzutritts, z.B. Konzessionsvergabe im Güterfernverkehr (Ziel ist hier die Vermeidung ruinöser Konkurrenz); Zulassung zum Geschäftsbetrieb bei Banken und Versicherungen (Ziel ist hier die Gewährleistung von Sachkunde und einer verantwortlichen Unternehmensleitung).
b) Preisregulierungen, z.B. Tarif- oder Gebührenordnungen, Höchstpreisverordnungen.
c) Verhaltensregulierungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs, z.B. Vorschriften seitens der Banken- und Versicherungsaufsicht, die im Interesse des Verbraucherschutzes erlassen werden.
4. Träger der Regulierung: Regulierung wird durch Fachbehörden auf Bundes- oder Landesebene ausgeübt (z.B. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesnetzagentur).
5. Umfang und Bedeutung: Traditionell stark regulierte Wirtschaftsbereiche sind die Energie- und Verkehrswirtschaft, die Telekommunikation, die Finanzdienstleistungen (einschließlich Bankenregulierung) und die Landwirtschaft. Maßnahmen der Regulierung können ein wichtiges Instrument der sektoralen Strukturpolitik sein. Das heute erreichte Ausmaß der Regulierung wird aber zunehmend kritisch beurteilt und zumindest teilweise als effizienzmindernd angesehen. Die Praxis hat zudem gezeigt, dass die Aufhebung von Regulierung (Deregulierung), z.B. im Telekommunikationsbereich, zu Produktivitätssteigerungen führen kann, ohne die möglichen negativen Effekte auszulösen, deren Vermeidung der ursprüngliche Anlass für die Einführung einer Regulierung war. Ein prominentes Beispiel, das gegen die Aufhebung und die damit verbundenen wohlfahrtssteigernden Wirkungen bestehender Regulierungsvorschriften spricht, ist die Regulierung der Finanzmärkte und des Interbankenmarktes zur Vermeidung weiterer Finanzmarktkrisen. Siehe auch die Basel-III-Regulierungsvorschriften.
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