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Reiseverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Allgemein:

    1. Begriff: a) Häufig synonyme Bezeichnung für Tourismus. – b) Unter R. werden alle Formen und Arten des Reisens

    so auch die nichttouristischen R.-Aspekte

    wie die schwerpunktmäßige Beschäftigung mit allgemeinen Transport- und Verkehrsaspekten und deren -problemen verstanden.

    2. Abgrenzung: Dabei bleibt offen, inwieweit sich R. auf Personenverkehr beschränkt oder auch Güterverkehr umfasst.

    Vgl. auch Reiseverkehrsstatistik.

    II. Internationale Wirtschaftsbeziehungen:

    Internationaler R. ist für einige Länder ein wichtiger Aktivposten der Zahlungsbilanz; er wird für das leistende Land als Dienstleistungsexport angesehen und verbessert die Leistungsbilanz.

    III. Umsatzsteuerrecht:

    Für Ausfuhrlieferungen im R. ins Drittlandsgebiet gilt § 17 UStDV: (aktuelle Veränderungen?)

    Ausfuhren im sog. nicht kommerziellen außergemeinschaftlichen R. (ein ausländischer Abnehmer mit Wohnort im Drittlandsgebiet erwirbt einen Gegenstand im Inland für private Zwecke und führt ihn im persönlichen Reisegepäck in das Drittlandsgebiet aus): Steuerfrei, wenn der Ausfuhrnachweis zusätzliche Angaben zu Name und Anschrift des ausländischen Abnehmers und den Identitätsnachweis durch eine Grenzzollstelle enthält.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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