Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Schadensersatzpflicht vom 16.07.2009 - 15:15
- Revision von Schadensersatzpflicht vom 19.02.2018 - 17:02
- Revision von Schadensersatzpflicht vom 29.11.2017 - 12:54
- Revision von Schadensersatzpflicht vom 06.02.2013 - 11:40
- Revision von Schadensersatzpflicht vom 09.01.2013 - 13:58
- Revision von Schadensersatzpflicht vom 09.10.2009 - 11:55
- Revision von Schadensersatzpflicht vom 17.09.2009 - 09:39
- Revision von Schadensersatzpflicht vom 16.07.2009 - 15:15
- Revision von Schadensersatzpflicht vom 08.06.2009 - 11:51
Schadensersatzpflicht
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Pflicht zum Ersatz des durch einen fahrlässigen oder vorsätzlich begangenen Verstoß gegen deutsches oder europäisches Kartellrecht oder eine Verfügung der Kartellbehörde entstandenen Schadens durch den Verursacher (§ 33 III GWB). Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruches richten sich nach §§ 249 ff. BGB. Der Entscheidung in einem Kartellverwaltungsverfahren, das das kartellwidrige Verhalten bereits zum Gegenstand hatte, wird im Zivilprozess Tatbestandswirkung zugewiesen (§ 33 IV GWB). Hierdurch wird die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erleichtert.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon