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STABEX

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Stabilisierung der Exporterlöse für Agrarerzeugnisse. 1. Gegenstand: System zur Stabilisierung der Exporterlöse. Bereits im Ersten Lomé-Abkommen war für die der EU assoziierten AKP-Staaten ein Mechanismus zur Verstetigung der Deviseneinnahmen, welche diese Länder aus dem Export von bestimmten tropischen und subtropischen Agrargütern sowie von Fischen erzielen, verankert worden.

    2. Voraussetzungen: a) Das STABEX-System findet, von wenigen Ausnahmen abgesehen, allein auf die AKP-Exporte in die EU und nur dann Anwendung, wenn die Ausfuhr des jeweiligen Produkts einen festgelegten Anteil (sog. Auslöseschwelle) der gesamten Devisenerlöse des betreffenden AKP-Landes überschreitet. Dieser Grenzwert betrug beim Ersten AKP-Abkommen 7,5 Prozent und ist bei jedem der nachfolgenden Abkommen weiter gesenkt worden. Seit Inkrafttreten des Vierten Lomé-Abkommens (1990) beträgt die Auslöseschwelle generell 5 Prozent (für AKP-Staaten, die bes. wenig entwickelt sind, keinen Zugang zum Meer haben oder sog. Inselstaaten sind: 1 Prozent). (Seitdem keine Veränderung der Auslöseschwelle mehr?)

     

     – b) Neben einem Überschreiten der Auslöseschwelle ist ferner vorgeschrieben, dass der Erlösrückgang nicht selbstverschuldet sein darf und auch nicht auf eine gezielte Politik zurückzuführen ist.

    c) Im Rahmen von Lomé-I waren 29 (in einem Anhang zum Abkommen bezeichnete) Güter Gegenstand möglicher Ausgleichszahlungen. Bis Lomé-IV ist die Liste der begünstigten Erzeugnisse schrittweise auf 49 Positionen angewachsen.

    (Seitdem keine Veränderungen mehr in der Liste der begünstigten Erzeugnisse?) 

    – 3. Leistungen: a) Die STABEX-Bestimmungen gewähren den AKP-Staaten einen automatischen Anspruch auf die von der EU aufgebrachten Ausgleichsmittel, sobald die vertraglich fixierten Voraussetzungen gegeben sind.

    b) Das von der EU im Rahmen einer Sonderfazilität des EEF (Europäischer Entwicklungsfonds) zur Verfügung gestellte Mittelvolumen des STABEX-Fonds ist seit 1975 schrittweise ausgeweitet worden (für den Zeitraum 1995 bis 2000 auf 1,8 Mrd. Euro.

    (Interessant wären Zahlen für den Zeitraum danach) 

    Die STABEX-Fazilität ist in Jahrestranschen aufgeteilt.

    c) Die Höhe einer Ausgleichszahlung errechnet sich aus dem Durchschnitt der Devisenerlöse, die ein AKP-Land in den zurückliegenden Jahren durch den Export des betreffenden Erzeugnisses in die EU erzielt hat. In bes. gelagerten Fällen kann es gestattet sein, auch die Exporte in andere AKP-Staaten oder auch sogar in sonstige Länder bei der Berechnung des Transferanspruchs mitzuberücksichtigen.

    d) Die sog. „am wenigsten entwickelten AKP-Staaten” (und das ist die Mehrheit dieser Länder) erhielten die ihnen übertragenen STABEX-Mittel von Anfang an in vollem Umfang ohne jede spätere Rückerstattungspflicht zur Verfügung gestellt. Mittlerweile braucht keines der AKP-Länder empfangene Zahlungen in Jahren mit überdurchschnittlich hohen Erlösen zurückzugewähren.

    4. Die Verwendung der vom STABEX-Fonds ausgezahlten Mittel oblag beim Ersten Lomé-Abkommen ausschließlich dem Empfängerstaat. In der Folgezeit sind schrittweise Verwendungsmodalitäten eingeführt worden. Seit Inkrafttreten des Vierten Lomé-Abkommens erfolgen die STABEX-Zahlungen nur noch auf der Grundlage eines zwischen dem Empfängerland und der Europäischen Kommission für jeden einzelnen Transferfall vereinbarten Rahmenkonzepts für gegenseitige Verpflichtungen.

    5. Beurteilung: In der Vergangenheit hat das STABEX-System v.a. für solche AKP-Staaten nachhaltige Wirkungen gehabt, deren Möglichkeiten zur Erzielung von Devisenerlösen von nur wenigen landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen abhängen. Der in Form des STABEX-Systems geschaffene begrenzte Versicherungsschutz gegen Devisenerlös-Einbrüche der AKP-Staaten ist ordnungspolitisch nicht unbedenklich. Obwohl STABEX nicht direkt in den Marktmechanismus eingreift, behindert es dennoch mittelbar die Strukturanpassung (Diversifizierung der Exportgüterstruktur) und mildert den Zwang zur Kostensenkung. Infolge des Inkrafttretens der WTO-Satzung sowie einer Reihe von Problemen, die mit der STABEX-Praxis verbunden sind, wird diese spezielle Form von AKP-EU-Kooperation im Rahmen des Cotonou-Abkommens nur noch bis Ende 2007 fortgesetzt und danach in (im Detail noch zu vereinbarender) veränderter Form erfolgen.

    (wie ist der aktuelle Stand?) 

    – Vgl. auch SYSMIN.

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