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Swappolitik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Devisenswappolitik. 1. Charakterisierung: Kauf (Verkauf) von Devisen durch die Europäische Zentralbank (ESZB) von (an) Geschäftsbanken per Kasse bei gleichzeitigem Verkauf (Kauf) per Termin an diese (von dieser) zur Erhöhung (Reduktion) der Liquidität bzw. Zentralbankgeldbestände der Geschäftsbanken; geldpolitisches Instrument (Geldpolitik, Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)). Der Swapsatz wird jeweils zwischen ESZB und Geschäftsbanken vereinbart; er entspricht der Differenz zwischen Termin- und Kassakurs.

    2. Wirkung: Swappolitik beeinflusst Währungsreserven sowie den in- und ausländischen Geldmarkt.

    3. Ziel: Erhöhung des Geldexports der Banken (evtl. bei Bindung an Erwerb amerikanischer Treasury Bills) bis ca. 1971; gegenwärtig Feinsteuerung der Liquidität und der Zinssätze am Markt. Darüber hinaus zur Steuerung des Wechselkurses bei (bes. spekulationsbedingten) Devisen- und Kapitalbewegungen geeignet.

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