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Telefonverkauf

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Telefonhandel; Verkaufsmethode mittels Einsatz des Telefons als Hilfsmittel, z.B. zur Kundengewinnung (Akquisition), Kundenbetreuung (Ankündigung von Sonderangeboten, Auskunftsdienst, Reklamationsbearbeitung), Auftragsabwicklung (Bestellannahme) und Kündigung (Beendigung eines Vertragsverhältnisses). Telefonverkauf ist Teilgebiet des persönlichen Verkaufs. Die Aktivität kann vom Verkäufer oder Käufer ausgehen. Unaufgeforderte Anrufe seitens der Verkäufer sind jedoch wettbewerbsrechtlich unzulässig (unlauterer Wettbewerb, Kundenfang), da sie als Form des Anreißens gelten; ausgenommen sind Anrufe zwischen in dauernder Geschäftsbeziehung stehenden Telefonpartnern.

    Vorteil: Kaufabschlüsse auch außerhalb der Ladenschlusszeiten.

    Heute vielfach abgewickelt über Callcenter.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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