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- Revision von transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung vom 14.02.2018 - 17:40
- Revision von transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung vom 14.09.2017 - 16:48
- Revision von transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung vom 25.02.2013 - 15:02
- Revision von transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung vom 04.08.2010 - 15:07
- Revision von transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung vom 03.09.2009 - 10:31
transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Durchgangsposten; Beträge, die im Voraus geleistet (Ausgabe) oder empfangen (Einnahme) wurden, jedoch erst für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag als Aufwendungen bzw. Erträge zuzurechnen sind (Rechnungsabgrenzung). Transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung sind zur periodengerechten Abgrenzung von Ausgaben und Einnahmen in der Bilanz entweder zu aktivieren (aktive Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 I 1 HGB) oder zu passivieren (passive Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 II HGB). Eine Sonderform der aktiven Rechnungsabgrenzung stellt ein Damnum bzw. Disagio (§250 Abs. 3 HGB) dar.
Vgl. auch Abgrenzung.
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