transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung
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Durchgangsposten; Beträge, die im Voraus geleistet (Ausgabe) oder empfangen (Einnahme) wurden, jedoch erst für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag als Aufwendungen bzw. Erträge zuzurechnen sind (Rechnungsabgrenzung). Transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung sind zur periodengerechten Abgrenzung von Ausgaben und Einnahmen in der Bilanz entweder zu aktivieren (aktive Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 I 1 HGB) oder zu passivieren (passive Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 II HGB). Eine Sonderform der aktiven Rechnungsabgrenzung stellt ein Damnum bzw. Disagio (§250 Abs. 3 HGB) dar.
Vgl. auch Abgrenzung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung
Abschreibung
Agio
Aufwendungen
Bonus
Buchführung
Doppelte Buchhaltung
Einkauf
Erlösschmälerungen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Kapitalflussrechnung
Kommissionsgeschäft
Kosten
Rechnungswesen
Stakeholder-Ansatz
Treuhandschaft
außerordentliche Aufwendungen
immaterielles Wirtschaftsgut
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