Direkt zum Inhalt

übertarifliche Bezahlung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in einem Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbartes übertarifliches Arbeitsentgelt. Tarifverträge stehen der übertrariflichen Bezahlung nicht entgegen (Günstigkeitsprinzip).

    Vgl. auch Tariflohnerhöhung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com