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Unfähigkeit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Dauernde Unfähigkeit eines Arbeitnehmers zur Fortsetzung seiner Dienste: Personenbedingte Kündigung.
2. Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung des Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft: Wichtiger Grund für die Entziehung der Befugnis zur Geschäftsführung (Abberufung) und der Vertretungsmacht (Vertretung; §§ 117, 127 HGB).
Entsprechendes gilt für die Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft (§ 84 III 2 AktG) und den Widerruf einer Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers (§ 38 II GmbHG).
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