Unfähigkeit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Dauernde Unfähigkeit eines Arbeitnehmers zur Fortsetzung seiner Dienste: personenbedingte Kündigung.
2. Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung des Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft: Wichtiger Grund für die Entziehung der Befugnis zur Geschäftsführung (Abberufung) und der Vertretungsmacht (Vertretung; §§ 117, 127 HGB).
Entsprechendes gilt für die Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft (§ 84 III 2 AktG) und den Widerruf einer Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers (§ 38 II GmbHG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufwendungen
Eigentumsvorbehalt
Fahrlässigkeit
Geschäftsfähigkeit
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
ordentliche Kündigung
stille Gesellschaft
eingehend
Unfähigkeit
ausgehend
eingehend
Unfähigkeit
ausgehend