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Unfähigkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Dauernde Unfähigkeit eines Arbeitnehmers zur Fortsetzung seiner Dienste: personenbedingte Kündigung.

    2. Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung des Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft: Wichtiger Grund für die Entziehung der Befugnis zur Geschäftsführung (Abberufung) und der Vertretungsmacht (Vertretung; §§ 117, 127 HGB).

    Entsprechendes gilt für die Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft (§ 84 III 2 AktG) und den Widerruf einer Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers (§ 38 II GmbHG).

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