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Verantwortung

Definition: Was ist "Verantwortung"?

Mit Verantwortung wird der Umstand bezeichnet, dass jemand gegenüber einer Instanz für sein Handeln Rechenschaft abzulegen hat. Der Begriff Verantwortung entstammt ursprünglich dem Rechtsbereich und wurde dann im christlichen Sprachgebrauch auch als Rechenschaftspflicht des Menschen gegenüber Gott oder dem eigenen Gewissen ausgelegt.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Organisation
    2. Arbeitsbewertung
    3. Wirtschaftsethik

    Organisation

    1. Begriff: Verpflichtung und Berechtigung, zum Zwecke der Erfüllung einer Aufgabe oder in einem eingegrenzten Funktionsbereich selbstständig zu handeln. Mit der Chance zum selbstständigen Handeln verknüpft sich das Einstehenmüssen für Erfolg und Misserfolg gegenüber derjenigen Instanz, von der die Kompetenz für Aufgabe oder Funktionsbereich erteilt wurde.

    Häufig Synonym für Verantwortlichkeit, dem Einstehen für ein Tun und Lassen.

    Vgl. auch Eigenverantwortlichkeit.

    2. Arten: a) Eigen-Verantwortung: Einstehenmüssen für eigenes Handeln.

    b) Fremd-Verantwortung: Einstehenmüssen für das Handeln hierarchisch nachgeordneter Handlungsträger.

    Arbeitsbewertung

    Häufig verwendete Anforderungsart, meist untergliedert nach Verantwortung für Betriebsmittel und Erzeugnisse, Verantwortung für die Arbeit anderer und Verantwortung für die Gesundheit anderer. Die Komplexität des betrieblichen Leistungsprozesses, die hohe Anlagenintensität und die Abhängigkeit des Betriebserfolges von einer friktionsfreien Kooperation verlangen sowohl von Führungskräften als auch von nachgeordneten Mitarbeitern die Bereitschaft zur Verantwortung. Notwendig sind eindeutige Aufgabenzuordnungen und entsprechende Zuweisung von Kompetenzen, auf die sich die Verantwortung bezieht.

    Wirtschaftsethik

    Mit Verantwortung wird der Umstand bezeichnet, dass jemand gegenüber einer Instanz für sein Handeln Rechenschaft abzulegen hat. Der Begriff Verantwortung entstammt ursprünglich dem Rechtsbereich und wurde dann im christlichen Sprachgebrauch auch als Rechenschaftspflicht des Menschen gegenüber Gott oder dem eigenen Gewissen ausgelegt. Heute wird Verantwortung i.d.R. entweder i.e.S. als pflichtgemäße Erfüllung übertragener Aufgaben verstanden oder im weiteren (ethischen) Sinn als Berücksichtigung der von der eigenen Handlung Betroffenen, was u.U. auch eine Abweichung von den vorgeschriebenen Tätigkeiten bedeuten kann. Verantwortung setzt Handlungsfreiheit und die Fähigkeit, die Folgen des eigenen Tuns vorherzusehen voraus; der ethische Begriff von Verantwortung beinhaltet auch die Absichtlichkeit bzw. Willensfreiheit in Bezug auf die eigenen Handlungsziele unter Berücksichtigung der Interessen anderer (Ethik, Freiheit).

    Verantwortung ist stets auch eine Frage der sozialen Zurechnung. Jedes Ereignis geht auf eine große Menge unterschiedlicher Bedingungsfaktoren zurück, von denen das Handeln eines einzelnen immer nur eine Teilmenge sein kann. Damit erfordert ein sinnvoller Gebrauch des Konzepts der Verantwortung die Bestimmung der Kompetenzen des Handelnden und der Grenzen seiner Verantwortung. Diese ergeben sich aus der Möglichkeit bzw. der Zumutbarkeit, bestimmte Handlungen auszuführen bzw. ausführen zu können. Hier zeigen sich die Schwierigkeiten der Verantwortung. Die heutige Zeit ist gegenüber früher einerseits durch ein größeres Maß an Berechenbarkeit (Weber) und Gestaltbarkeit - und damit langfristigerer Folgenkalkulationen - gekennzeichnet, was die Forderungen nach Verantwortung, bis hin zur Verantwortung für künftige Generationen, laut werden lässt. Andererseits führt die im Zuge der Arbeitsteilung und Spezialisierung und der damit wachsenden Handlungsinterdependenzen gestiegene Komplexität sozialer und ökologischer Zusammenhänge zu einer Diffusion von Verantwortung. Der Einzelne kann
    (1) die relevanten Handlungsfolgen schlechter abschätzen und ist verstärkt auf die Informationen bzw. Einschätzungen Dritter angewiesen;
    (2) die Kontrolle der relevanten Einflussfaktoren für die zu verantwortenden Gegenstände oder Ereignisse wird schwieriger, v.a. durch die Handlungsinterdependenzen, wie sie sich im Wettbewerb oder bei öffentlichen Gütern zeigen;
    (3) zudem ergeben sich für den Einzelnen (Rollen-)Konflikte und Probleme der Abwägung oder auch nur des Erkennens möglicher verantwortlicher Handlungsweisen, sodass ein Rückzug aus der Verantwortung stattfinden kann. Als Folge ergibt sich die Notwendigkeit der institutionellen Zuschreibung von Verantwortung durch gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen, z.B. im Haftungsrecht, und/oder die Zuschreibung der Verantwortung auf kollektive Akteure, z.B. Unternehmen, Verbände etc.; insofern hat Verantwortung konstitutionelle Voraussetzungen. Die kollektiven Akteure sind dann gehalten, ihrerseits intern für eine klare Kompetenzzuweisung an einzelne Personen zu sorgen, da Verantwortung letztlich immer an Individuen als moralische Subjekte gebunden bleibt.

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