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Versicherungssumme
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Betrag der Geldleistung, die der Versicherer vertragsgemäß im Versicherungsfall als Versicherungsleistung (höchstens) zu zahlen hat.
1. In der Summenversicherung ist die V. die vereinbarte Versicherungsleistung.
2. In der Schadenversicherung ist eine eventuelle V. (ohne V.: Unbegrenzte (reine) Interessenversicherung) die Obergrenze der Entschädigung (Höchsthaftungssumme).
Ausnahme: Gewisse Rettungskosten. Soll eine Vollversicherung erreicht werden, muss die V. dem Versicherungswert der versicherten Interessen entsprechen (Unterversicherung, Überversicherung, Doppelversicherung). Die Gegenüberstellung von V. und Versicherungswert bzw. Schaden ist je nach Versicherungsform (Erstrisikoversicherung, Vollwertversicherung, Bruchteilversicherung) die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
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