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Versicherungssumme

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Summenversicherung
    2. Schadenversicherung
    3. Summen- und Schadenversicherung

    Summenversicherung

    Versicherungsleistung im Versicherungsfall. In der Summenversicherung ist die Versicherungssumme der nach Eintritt eines Versicherungsfalls vom Versicherer zu leistende Betrag, der ggf. gestaffelt werden kann (siehe z.B. die Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung). Auf die tatsächliche Schadenhöhe kommt es in der Summenversicherung nicht an; es gilt das Prinzip der sog. „abstrakten Bedarfsdeckung“.

    Schadenversicherung

    Obergrenze der Versicherungsleistung. In der Schadenversicherung ist die Versicherungsleistung (Entschädigung) an die Höhe des Schadens geknüpft. Die Versicherungssumme gehört hier neben dem Versicherungswert und der Höhe des Schadens zu den leistungsbegrenzenden Faktoren. Damit ist die Versicherungssumme in der Schadenversicherung der im Versicherungsvertrag vereinbarte Höchstbetrag der Leistung des Versicherers. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, droht Unterversicherung.

    Vgl. auch Erstrisikoversicherung, Vollwertversicherung, Bruchteilversicherung.

    Summen- und Schadenversicherung

    Prämienmaßstab. Sowohl in der Summen- als auch in der Schadenversicherung ist die Versicherungssumme i.d.R. ein Maßstab für die Höhe der Versicherungsprämie.

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