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Verteilungspolitik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Gesamtheit der Maßnahmen des Staates, die darauf gerichtet sind, die Verteilung von Einkommen und Vermögen im Sinn bestimmter Verteilungsprinzipien systematisch zu korrigieren. Zielsetzungen, Prinzipien und Stellenwert einer solchen Verteilungspolitik sind in den meisten Ländern höchst umstritten, zumal verteilungspolitische Erfolge zulasten der Erreichung anderer wirtschaftspolitischer Ziele gehen können.

    2. Instrumente: Die Reduzierung bestehender sozialer und ökonomischer Ungleichheiten kann an sehr verschiedenen Punkten ansetzen, die in die verschiedensten Bereiche der Wirtschaftspolitik fallen und sich gegenseitig nicht ausschließen.

    a) Finanzpolitik: Viele finanzpolitische Maßnahmen setzen an der ungleichen Primärverteilung an und versuchen, diese in eine gleichmäßigere sekundäre Verteilung (sekundäre Einkommensverteilung) zu überführen, v.a. durch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Sozialtransfers und Subventionen. Die Verteilungswirkungen der genannten Maßnahmen werden durch Überwälzungsprozesse stark modifiziert und sind insofern empirisch nur schwer messbar.

    b) Ordnungs- und Wettbewerbspolitik: Direkte Einflüsse auf die Primärverteilung übt der Staat durch die Ausgestaltung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen (Ordnungspolitik) und durch eine konsequente Politik gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus. Hier sind die Verteilungswirkungen fast völlig unbekannt. Schließlich bietet auch die Bereitstellung öffentlicher Güter einen wichtigen Ansatzpunkt für verteilungspolitische Maßnahmen. Völlig ungelöste Zurechnungs- und Bewertungsprobleme ermöglichen allenfalls (sehr umstrittene) Tendenzaussagen bez. der Verteilungswirkungen.

    c) Sozialpolitik: Unbestritten zur Verteilungspolitik gehören die umfangreichen Maßnahmen der Sozialpolitik. Im Mittelpunkt der Bemühungen um soziale Sicherheit stehen die in der Bundesrepublik Deutschland umfassend ausgebauten Sozialversicherungssysteme und zahlreiche weitere Maßnahmen der Sozialgesetzgebung (soziale Sicherung).

    d) Bildungspolitik: Unverkennbar ist auch die verteilungspolitische Relevanz von bildungspolitischen Maßnahmen (Bildungspolitik), bes. dann, wenn sie gezielt auf einzelne Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind. Dahinter steckt der Gedanke, dass eine gleichmäßigere Verteilung der Bildungschancen zu gleichmäßigeren Einkommensansprüchen unter den Arbeitnehmern führt.

    Erwähnt sei der ebenfalls verteilungsrelevante Aspekt der Beseitigung von diskriminierenden Einkommensnachteilen - für die Deutschland bedeutsam ist v.a. die Forderung nach gleicher Entlohnung für Frauen und Männer.

    e) Vermögenspolitik.

    f) Nominallohnpolitik.

    g) Einkommenspolitik.

    h) Umverteilungspolitik.

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