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Volkswirtschaftstheorie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Nationalökonomie. 1. Begriff: Volkswirtschaftstheorie ist eine zusammenfassende Bezeichnung für einzelne Gebiete der Wirtschaftswissenschaften, deren Erkenntnisobjekt generell wirtschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge sind. Die Ansichten über die Weite des Begriffs weichen voneinander ab. So ist im deutschsprachigen Raum (anders als im angelsächsischen Sprachgebrauch) die Volkswirtschaftstheorie neben der Betriebswirtschaftslehre Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften. Die Volkswirtschaftstheorie ist, wie die Wirtschaftswissenschaften insgesamt, ein Teil der Sozialwissenschaften (Erkenntnisobjekt: Soziale Wirklichkeit), zu der man u.a. die Soziologie, Sozialpsychologie und Politikwissenschaft rechnet.

    2. Gegenstand: Die Aussage, Erkenntnisobjekt der Volkswirtschaftstheorie seien wirtschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge, ist abstrakt und vage. Deshalb gibt es zahlreiche Versuche mit dem Ziel, konkreter zu fassen, womit sich die Volkswirtschaftstheorie beschäftigt.

    a) Definitionen des Objekts der Volkswirtschaftstheorie: Die große Anzahl an Versuchen zeigt, dass dieser Weg nicht befriedigt.

    b) Systematische Beschreibungen des Objekts der Volkswirtschaftstheorie: Am Beginn dieses Weges stehen Fragen zu Problemen des Faches. Der dt. Nationalökonom Eucken hat alle Fragen (mit fünf „W-Wörtern“) so zusammengefasst: Was wird wofür, wann, wie und wo produziert? Diese Kurzfassung verdeutlicht Fachunkundigen allerdings nicht hinreichend, womit sich die Volkswirtschaftstheorie befasst. Deshalb werden in der Übersicht die Gebiete der Volkswirtschaftstheorie durch jeweils zentrale Fragen erschlossen, wobei die Gesamtheit der Gebiete das Erkenntnisobjekt des Faches umschreibt.

    (1) Fragestellung der Teilgebiete und Abgrenzung: Man kann die Fragen auch anders stellen; die Formulierungen der Fragen in der Übersicht dienen allein dem Zweck, die zentralen Probleme jener Gebiete zu umreißen, die nach dem vorherrschenden Verständnis zur Volkswirtschaftstheorie gehören. Zudem ist es möglich, neue Gebiete oder solche kleineren Zuschnitts in gleicher Weise zu erschließen.
    (2) Mikro- und Makroökonomik: Im Schrifttum werden die Gebiete 1 bis 4 als Mikroökonomik, die Gebiete 5 bis 10 als Makroökonomik bezeichnet. In der Mikroökonomik werden einzelwirtschaftliche Fragen (der Haushalte und Unternehmen sowie ihre Abstimmung am Markt), in der Makroökonomik gesamtwirtschaftliche Sachverhalte analysiert. Wie häufig bei Oberbegriffen ist diese Zusammenfassung zwar vereinfachend, aber auch problematisch, weil es Gebiete gibt, die mikro- und makroökonomische Aspekte haben (z.B. Verteilungstheorie, Außenhandelstheorie). Aus diesem Grund hat das Begriffspaar mehr eine didaktische Bedeutung; in der Forschung spielt es eine untergeordnete Rolle.
    (3) Zur Stellung der Betriebswirtschaftslehre: Anhand der Übersicht wird auch deutlich, dass die Betriebswirtschaftslehre (BWL) (Gebiete 2 und 3) wissenschaftssystematisch ein Teil der Volkswirtschaftstheorie ist, was für die Identität von „Economics“ im angelsächsischen Verständnis und Volkswirtschaftslehre im Deutschen spricht. Unbestritten gehört zu den wesentlichen Teilen der Volkswirtschaftstheorie auch die Theorie der Unternehmen und des Marktes, also das Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre. Wenn sich die Betriebswirtschaftslehre im deutschsprachigen Raum gleichwohl zu einer selbstständigen Disziplin entwickelt hat, so wegen einer Reihe historischer Gründe, denen nicht nachgegangen sei. Zwar gab und gibt es Versuche, die wissenschaftssystematische Einheit auch in der Ausbildungspraxis herzustellen, z.B. in der Ersetzung der Studienabschlüsse Diplom-Volkswirt und Diplom-Kaufmann durch Diplom-Ökonom. Ein durchschlagender Erfolg ist solchen Versuchen, die eine inhaltliche Integration im Lehrbetrieb voraussetzen, bisher versagt geblieben.

    Vgl. auch Volkswirtschaftstheorie, Dogmengeschichte.

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