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Werbekostenzuschuss
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Geldbetrag, der Handelsunternehmungen vonseiten der Hersteller überlassen wird. Der Werbekostenzuschuss wird in der Handelskalkulation zu Preisreduzierungen genutzt oder dient zur Finanzierung von Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen, bei denen die Produkte und Leistungen der betreffenden Hersteller bes. Beachtung finden. Heute häufig als Sammelbegriff für die Zusammenfassung von unterschiedlichen Rabatten und Konditionen genutzt.
Vgl. auch Handelswerbung.
Wettbewerbsrechtlich: Werbekostenzuschuss gilt als den Leistungswettbewerb im Handel gefährdende Praktik.
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