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Werkdienstwohnung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Wohnung, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses ohne gesonderten Mietvertrag überlassen ist (z.B. Hausmeister). Für die Beendigung des Mietverhältnisses gelten aber die mietvertraglichen Vorschriften, wenn der Arbeitnehmer mit seiner Familie dort wohnt oder die Wohnung selbst ausgestattet hat (§ 576b BGB).
Anders: Werkmietwohnung.
Steuerliche Behandlung: Werkwohnung.
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