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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein wirtschaftliches Ziel ist ein festgelegter wirtschaftspolitischer oder unternehmensrelevanter Sollzustand, z.B. Vollbeschäftigung, Preisniveaustabiliät oder eine bestimmte Absatzmenge, ein Qualitätsstandard in der Produktion, eine Senkung der Personalfluktuation oder Fehlzeiten.
Vgl. auch wirtschaftspolitisches Ziel, Unternehmungsziele, Zahlungsziel, Führung durch Zielvereinbarung.
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