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Zolltarif
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Allgemein
Wichtigstes Instrument der Zollpolitik. Dem Zolltarif liegt jeweils ein Tarifschema zugrunde. Erst wenn die Nummern des Schemas mit Zollsätzen versehen sind, handelt es sich um einen Zolltarif.
Unterteilung: In einem Zolltarif sind die Waren abschnittsweise entweder nach den Produktionszweigen, zu denen sie gehören, geordnet (Produktionsprinzip) oder nach dem Prinzip des Verwendungszwecks (z.B. Zusammenfassung aller Maschinen oder Spielwaren ohne Rücksicht auf den Stoff, aus dem sie bestehen, jeweils in einem Kapitel). Länder mit einer großen Breitenstreuung der Produktion haben i.d.R. Zolltarife, die nach Warenarten und -unterarten weitgehend unterteilt sind.
Arten:
(1) Einheits-Zolltarif, die nur eine Zollsatzspalte aufweisen;
(2) Doppel-Zolltarif,die zwei Spalten enthalten, z.B. einen General-Zolltarif mit einem höheren Niveau und einen Minimal-Zolltarif mit Zollsätzen, die die untere Grenze von Zollzugeständnissen an andere Länder bilden. Zolltarife mit zwei Spalten besitzen auch Länder, die bestimmten Ländern niedrigere (z.B. Präferenzzoll) als die normalen vertragsmäßigen Zölle (Drittlandszoll nach dem Prinzip der Meistbegünstigung) einräumen. Der Gemeinsame Zolltarif der Europäischen Gemeinschaft (GZT) weist je eine Spalte für autonome und für vertragsmäßige Zollsätze auf.
II. Abfrage im Internet
Seit Januar 2006 ist dieses Auskunftssystem auch für Wirtschaftsbeteiligte kostenlos im Internet verfügbar: a) Abfrage des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC), dessen 10-stellige Codierungen EG-weite Gültigkeit besitzen,
b) Abfrage des Elektronischen Zolltarifs der deutschen Zollverwaltung (EZT-online) dessen 11-stellige Codenummern nur in Deutschland gelten.
Vgl. auch Elektronischer Zolltarif.
III. Geschichte
Zolltarife gibt es, seit Steuern auf Warenbewegungen (der sog. Zoll) erhoben werden. Mit Gründung des Deutschen Zollvereins 1834 wurden die Zolltarife der deutschen Staaten im sog. Vereinszolltarif vereinigt, der aus 43 alphabetisch geordneten Warenkategorien bestand und auf dem preußischen Zolltarif basierte. 1902 wurde der sog. Bülow-Zolltarif geschaffen, der bereits 946 Warennummern enthielt. Der Bülow-Zolltarif trat 1906 in Kraft und galt mit jährlichen Änderungen bis 1950. Die internationale Einigung nach dem zweiten Weltkrieg, die auch zur Gründung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens (RZZ) führte, resultierte in der Harmonisierung der weltweiten Zolltarifschemata mit der Nomenklatur der RZZ (NRZZ), welche aus etwa 8.000 Tariflinien in 21 römisch bezifferten Abschnitten und 99 arabisch bezifferten Kapiteln bestand. Der Deutsche Zolltarif 1951 bestand bereits aus einem ersten Entwurf der NRZZ. Die NRZZ wurde 1955 in vielen Staaten eingeführt. Mit Gründung der EWG durch sechs Westeuropäische Staaten (BENELUX, Frankreich, Italien und Deutschland) am 1.1.1958 wurde das Ziel der Schaffung einer Zollunion im EWGV vereinbart. Innerhalb von zehn Jahren wurden die innerhalb der EWG geltenden Zollsätze abgebaut und die nach außen geltenden Zollsätze angeglichen - die Zollsätze der vier Zolltarife (für die BENELUX-Staaten galt ein einziger Zolltarif), wurden bis zum 30.6.1968 angeglichen (die Zollsätze für landwirtschaftliche Waren wurden zum 1.1.1970 angeglichen). Mit Wirkung vom 1.7.1968 wurde der Gemeinsame Zolltarif der Europäischen Gemeinschaft (GZT) geschaffen. Die NRZZ wurde am 1.1.1988 durch das Harmonisierte System zur Beschreibung und Codierung der Waren (sog. Harmonisiertes System, engl. Convention on the Harmonized Commodity Description and Coding System) ersetzt (abgekürzt HS 1988). Das weltweit angewandte Zolltarifschema besteht seitdem aus 21 römisch bezifferten Abschnitten und 96 arabisch bezifferten Kapiteln mit mehr als 10.000 Tariflinien. Die Nomenklatur des HS wird alle vier bis sechs Jahre an technische und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst. Überarbeitungen (sog. Revisionen) gab es mit dem HS 1992, HS 1996, HS 2002 und HS 2007. Die Nomenklatur des HS wird in mehr als 200 Ländern, Wirtschaftsgebieten und Freihandelszonen angewendet und damit werden mehr als 98 Prozent des grenzüberschreitenden Warenhandels erfasst. Daher lassen sich die erfassten Handelsdaten aus verschiedenen Ländern und Regionen vergleichen.GEPRÜFTES WISSEN
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