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Revision von Gig Economy vom 08.05.2020 - 17:09

Gig Economy

Definition: Was ist "Gig Economy"?

Mit Gig Economy wird ein Teil des informellen Arbeitsmarktes bezeichnet, bei dem zeitlich befristete Aufträge flexibel und kurzfristig an Arbeitssuchende, Freelancer oder geringfügig Beschäftigte vergeben werden.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff
    2. Herkunft des Begriffes
    3. Merkmale
    4. Kritische Diskussion

    Begriff

    Mit Gig Economy wird ein Teil des informellen Arbeitsmarktes bezeichnet, bei dem zeitlich befristete Aufträge flexibel und kurzfristig an Arbeitssuchende, Freelancer oder geringfügig Beschäftigte vergeben werden. Eine Onlineplattform dient als Mittler zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Diese definiert Standards und Teilnahmebedingungen und berechnet für die erfolgreiche Vermittlung von Angebot und Nachfrage eine Provision.

    Herkunft des Begriffes

    In der Musikbranche kennzeichnet der Begriff ,,Gig“ den Einzelauftritt eines Künstlers oder einer Band ohne ein schon vertraglich vereinbartes Folgeengagement mit dem Veranstalter. In Analogie dazu steht Gig Economy für die Vermittlung und Erfüllung von Einzelaufträgen ohne eine über den Einzelauftrag hinausgehende Garantie für Folgeaufträge. Der Begriff etablierte sich mit der Marktdurchdringung von Onlineplattformen für Essenslieferdienste wie Deliveroo oder Lieferando und für Fahrdienstvermittlungen wie Uber oder Lyft. Dort sind Arbeitskräfte in der Regel nicht festangestellt, sie beziehen kein festes Einkommen, sondern werden pro Auftrag (Gig) vergütet. Mittlerweile findet sich ein breites Einsatzspektrum mit Plattformen für die Vermittlung von Haushaltshilfen, Reinigungs- und Handwerkerdiensten, Möbelmontage, Gartenarbeit, Design, Textverarbeitung und Übersetzungsdiensten.

    Merkmale

    Die Gig Economy bedient das Angebot und die Nachfrage nach flexiblen Beschäftigungsverhältnissen mit einem geringen Grad an Bindung. Auftraggeber variabilisieren ihre Personalkosten und sparen Sozialbeiträge, die bei Festanstellungen aus Abgaben für Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung bestehen würden. Gig Worker haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Sie sind für die Erfüllung des Auftrags alleinverantwortlich und werden auch als Solo-Selbstständige bezeichnet, da sie keine Mitarbeiter beschäftigen. Neben ihrer Arbeitskraft stellen sie eigene Ressourcen wie Fahrzeuge, Fahrräder, Werkzeuge, Mobiltelefon und PC zur Verfügung.

    Kritische Diskussion

    Die Gig-Economy-Plattformen sehen sich lediglich als Auftragsvermittler und nicht als Arbeitgeber. Es entstehen jedoch immer mehr Arbeitsverhältnisse, bei denen sich eine abhängige, weisungsgebundene Beschäftigung nicht mehr eindeutig von einer selbstständigen und eigenorganisierten Auftragsarbeit abgrenzt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Gig Worker wie beispielsweise Fahrradkuriere nahezu ausschließlich für nur eine Vermittlungsplattform arbeiten, von dieser als Haupterwerbsquelle wirtschaftlich abhängig sind und in ihrer Tätigkeit überwacht, kontrolliert und sanktioniert werden.

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