Werkzeug
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Gegenstand, der in der menschlichen Hand oder in der Maschine unmittelbar auf ein mechanisch zu bearbeitendes Werkstück formend einwirkt. Wichtiges Hilfsmittel der Produktion, mit kürzerer Lebensdauer als Maschinen und verhältnismäßig geringerem Wert.
Anders: Werkzeugmaschine.
2. Handelsrecht: Betriebsausstattung. Werkzeuge können in der Bilanz häufig mit einem Festwert angesetzt werden.
3. Steuerrecht: Werkzeuge sind meist Anlagevermögen und fallen oft unter die Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter.
Vgl. auch Steuerbilanz, Bewertung.
4. Kostenrechnung: Werkzeugkosten.
Vgl. auch Softwarewerkzeug.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Arbeit
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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
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