Werkzeugkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kosten für fremdbezogene und selbst hergestellte Werkzeuge. Werkzeugkosten werden als bes. Kostenart in der Kostenartenrechnung erfasst bzw. im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung kalkuliert. Werkzeuge, deren Gebrauchsdauer über ein Jahr hinausreicht, werden auf Anlagekonten erfasst (Anlagen) und sukzessiv abgeschrieben.
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