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Revision von FFP2-Maskenpflicht vom 14.01.2021 - 11:30
FFP2-Maskenpflicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In Bayern gilt seit 18.1.2021 eine verschärfte Maskenpflicht im Lockdown (bzw. Lockdown light) zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie. FFP2-Masken, die 94 % der Partikel in der Atemluft herausfiltern, müssen in Bayern beim Einkaufen und im ÖPNV getragen werden.
Vgl. SARS-CoV-2, Corona-Virus, Impfstoff, Impfpflicht, Virus (Biologie), Virus-Erkrankung.
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